AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Autohaus-Software Autohausino, ein Angebot der AverLabs UG (haftungsbeschränkt).
Stand: 01.10.2026§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der AverLabs UG (haftungsbeschränkt), Flurstraße 28, 70372 Stuttgart, die unter der Marke „Autohausino“ auftritt (nachfolgend „Autohausino“), und ihren Kunden über die Bereitstellung, Einrichtung und Betreuung der Autohaus-Software Autohausino. Dazu gehören insbesondere die Bestandsverwaltung, die Übertragung von Fahrzeugangeboten an Online-Fahrzeugbörsen, die Autohaus-Website mit Fahrzeugbörse, der Ankauf-Assistent, Funktionen für Probefahrt, Reservierung, Finanzierungsanfrage und Kaufvertrag, die iOS App, die Web App sowie ergänzende digitale Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Autohausino stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Diese AGB gelten ergänzend zu dem jeweils zwischen den Parteien geschlossenen Individualvertrag bzw. der gewählten Tarifbestellung. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des Individualvertrags vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen und Tarifen auf autohausino.de oder in Angeboten stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Eine Demo-Anfrage begründet keinen Vertrag.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch Unterzeichnung eines Individualvertrags durch beide Parteien oder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von Autohausino in Textform zustande.
(3) Der Hinweis gemäß § 9 Abs. 6 auf das befristete, mit Vertragsende erlöschende Nutzungsrecht ist fester Bestandteil des Angebots bzw. des Individualvertrags und wird dem Kunden vor dessen Unterzeichnung in Textform zur Kenntnis gebracht.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif (Start, Plus oder Pro), dem Individualvertrag oder der Leistungsbeschreibung.
(2) Autohausino erhebt keine Gebühren pro Anfrage, Ankauf oder Verkauf, die über die Software abgewickelt werden. Entgelte der Fahrzeugbörsen (z. B. Händlerpakete) sind nicht enthalten und richten sich nach den Verträgen des Kunden mit diesen Anbietern. Die Vergütung richtet sich ausschließlich nach § 6.
(3) Online-Zahlungen der Kundschaft des Kunden (z. B. Reservierungsanzahlungen) werden über einen externen Zahlungsdienstleister abgewickelt. Das Vertragsverhältnis über die Zahlungsabwicklung besteht unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Zahlungsdienstleister; dessen Gebühren werden zum Einkaufspreis weitergegeben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Vereinbarte Verfügbarkeits- und Servicelevel (u. a. Uptime, Reaktionszeiten, Wartungsfenster) ergeben sich aus dem Individualvertrag oder einem gesonderten Service Level Agreement (SLA).
(5) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs richten sich nach § 8 dieser AGB.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Einrichtung und den Betrieb benötigten Inhalte (Fahrzeugbestand, Fotos, Preise, Ankaufsregeln, Texte, Logos, Zugänge zu Fahrzeugbörsen, Kundendaten, Zugänge und Freigaben) rechtzeitig zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Fahrzeugangebote verantwortlich, insbesondere für Fahrzeugdaten, Ausstattung, Mängel, Kilometerstände, Preise und gesetzliche Pflichtangaben (z. B. zu Verbrauch und CO₂), für die Einhaltung der Richtlinien der Fahrzeugbörsen sowie für Kaufverträge, Gewährleistung und Finanzierungsvermittlung. Ankaufspreise des Ankauf-Assistenten werden als unverbindliche Spanne dargestellt.
(3) Entstehen aufgrund einer verspäteten, unvollständigen oder fehlenden Mitwirkung des Kunden zusätzliche Aufwände, können diese nach vorheriger Mitteilung in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Einrichtung und Abnahme
(1) Nach der erstmaligen Einrichtung zeigt Autohausino dem Kunden die Fertigstellung in Textform an, stellt einen Vorschau-Link bereit und setzt eine angemessene Frist zur Abnahme oder zur Mitteilung von Mängeln; die Anzeige weist ausdrücklich auf die Rechtsfolge gemäß Abs. 3 hin.
(2) Bei wesentlichen Mängeln kann der Kunde die Abnahme unter Angabe der Mängel verweigern; bei unwesentlichen Mängeln erfolgt die Abnahme unter Vorbehalt der Mängelbeseitigung.
(3) Rügt der Kunde innerhalb der gesetzten Frist, mindestens jedoch 14 Tage nach Zugang der Fertigstellungsanzeige, keine wesentlichen Mängel, gilt die Einrichtung gemäß § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen. Die Freischaltung der Website für die Öffentlichkeit durch den Kunden gilt ebenfalls als Abnahme.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, dem Angebot oder dem Individualvertrag und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die monatliche Vergütung ist monatlich im Voraus fällig, die jährliche Vergütung jährlich im Voraus. Einmalige Leistungen (z. B. Einrichtung, Print-Startpaket, Fotoshooting) werden nach Erbringung abgerechnet.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Autohausino berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie je Verzugsfall eine Verzugspauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Autohausino nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren, bis der Kunde seinen Zahlungspflichten vollständig nachgekommen ist.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge im monatlichen Tarif laufen auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden.
(2) Verträge im jährlichen Tarif haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 314 BGB), insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeträgen.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB).
§ 8 Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs
(1) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und können mit einer Anpassung der Vergütung verbunden sein.
(2) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, werden individuelle Anpassungen nach Aufwand zu einem Stundensatz von 75 € netto abgerechnet. Änderungen an Bestand, Preisen, Ankaufsregeln und Vorlagen über die App sind im Tarif enthalten.
§ 9 Nutzungsrecht statt Eigentumsübertragung
(1) Die Software Autohausino sowie sämtliche im Rahmen der Vertragsbeziehung erstellten Werke (u. a. Quellcode, Design, Templates, Konfigurationen, Systemarchitektur) sind und bleiben geistiges Eigentum der AverLabs UG (haftungsbeschränkt).
(2) Autohausino räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
(3) Dieses Nutzungsrecht ist an die fortlaufende, ungekündigte Vertragslaufzeit gebunden und erlischt mit Beendigung des Vertrags automatisch. Die Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung regelt § 16.
(4) Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes und keine Berechtigung, die Software eigenständig zu betreiben, zu vervielfältigen oder zurückzuentwickeln.
(5) Autohausino weist den Kunden vor Vertragsschluss ausdrücklich darauf hin, dass es sich um ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht an einer Software handelt, das mit Vertragsende endet.
§ 10 Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer
Autohausino ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen qualifizierte Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer (z. B. Hosting- und Zahlungsdienstleister) einzusetzen. Autohausino bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden und haftet für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden.
§ 11 Gewährleistung
(1) Autohausino behebt gemeldete Mängel der Software innerhalb angemessener Frist im Rahmen des laufenden Supports.
(2) Für vom Kunden gewünschte individuelle Anpassungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs übernimmt Autohausino keine Gewähr für Kompatibilität mit zukünftigen Aktualisierungen.
§ 12 Haftung
(1) Autohausino haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Entgangener Gewinn, insbesondere durch ausgebliebene Anfragen, Verkäufe oder Ankäufe sowie durch Störungen bei Fahrzeugbörsen, und mittelbare Schäden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre, vorausgesetzt Autohausino stellt die vereinbarten automatischen Backups bereit.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt (u. a. Ausfälle von Internet- oder Energieinfrastruktur Dritter, Störungen bei Zahlungsdienstleistern, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen, behördliche Anordnungen) befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten.
(2) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 14 Rechte an Kundeninhalten
(1) Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten (Texte, Fotos, Logos, Marken, Fahrzeugdaten) die erforderlichen Rechte besitzt, und stellt Autohausino von Ansprüchen Dritter frei.
(2) Autohausino darf die Autohaus-Website des Kunden als Referenz nennen und mit Screenshots bewerben, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Personenbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Vorgaben (DSGVO, BDSG) verarbeitet.
(2) Für die Daten der Kundschaft des Kunden (z. B. Anfragen, Ankaufsdaten, Führerscheindaten, Kontaktdaten, Kaufverträge) ist der Kunde Verantwortlicher; Autohausino verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 16 Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung erlischt das Nutzungsrecht gemäß § 9. Autohausino ist berechtigt, die Autohaus-Website vom Netz zu nehmen und die Zugänge zu den Apps zu deaktivieren.
(2) Autohausino stellt dem Kunden auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen Export seiner Inhalte sowie der Bestands-, Kunden-, Anfrage- und Vertragsdaten zur Verfügung, soweit technisch mit vertretbarem Aufwand möglich. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben Sache des Kunden. Die Herausgabe von Daten, für die Autohausino Auftragsverarbeiter war, richtet sich vorrangig nach dem AVV.
(3) Eine auf den Kunden registrierte Domain bleibt Eigentum des Kunden und wird auf Wunsch freigegeben.
(4) Eine Löschung sämtlicher gespeicherter Daten erfolgt nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, sofern der Kunde keine anderslautende Weisung erteilt.
§ 17 Abtretung, Vertragsübernahme
(1) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Autohausino in Textform auf Dritte übertragen.
(2) Die AverLabs UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung, etwa auf eine eigene Autohausino-Gesellschaft, oder einer Veräußerung des Geschäftsbetriebs auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde wird hierüber in Textform informiert und ist in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 18 Preisanpassung
(1) Autohausino ist berechtigt, die laufende Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der laufenden Vertragsperiode anzupassen, sofern sich die zugrunde liegenden Kosten (z. B. Hosting, Lizenzkosten Dritter) nachweislich erhöhen. Die Anpassung ist auf den Umfang der Kostensteigerung begrenzt.
(2) Bei einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu.
§ 19 Änderung dieser AGB
(1) Autohausino ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist, der Klarstellung dient oder Regelungen zugunsten des Kunden ändert. Preisanpassungen richten sich ausschließlich nach § 18.
(2) Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf wird gesondert hingewiesen. Im Fall eines Widerspruchs gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.